Um einen reibungslosen Material- und Informationsfluss zwischen unseren Lieferanten und der W+A Wälzlager- und Antriebstechnik GmbH sicherzustellen, haben wir Versand- und Verpackungsvorschriften erarbeitet.
Warum sind diese Vorschriften wichtig?
Die Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet eine effiziente Lieferkette. Verstöße können sich negativ auf die Lieferantenbewertung auswirken. Zudem behalten wir uns vor, entstehende Mehrkosten direkt an den Lieferanten weiterzugeben. Individuelle Abweichungen müssen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden.
Wichtige Änderungen im Überblick
1. Lieferanschrift genau beachten
Bitte überprüfen Sie stets die Lieferadresse in unseren Bestellungen, um Fehllieferungen zu vermeiden.
2. Warenannahmezeiten
- Montag bis Freitag: 08:00 – 16:30 Uhr
- Außerhalb dieser Zeiten ist keine Warenannahme möglich!
3. Nachhaltige Verpackungslösungen bevorzugt
- Mehrwegpackmittel sind willkommen!
- Verpackungen müssen den Transportanforderungen entsprechen und die Ware vor Beschädigung, Korrosion und Witterungseinflüssen schützen.
- Verschluss mit Klebeband oder PET/PP-Umreifungsbändern – Metallklammern und -bänder sind nicht erlaubt.
4. Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Verpackungseinsatz so gering wie möglich halten, ohne die Sicherheit der Ware zu beeinträchtigen.
5. Zulässige Verpackungsmaterialien
- Recyclingfähige Materialien sind Pflicht!
- Plastik: Nur saubere Kunststoffe verwenden (Schrumpf- & Stretchfolien aus PE).
- Papier & Pappe: Frei von Schadstoffen und Verunreinigungen.
- Holz: IPPC-Standard für Übersee-Paletten erforderlich.
- Styropor: Nur für empfindliche Güter, Styropor-Chips sind verboten!
- Füllmaterialien: Erlaubt sind Wellpappe, Papier oder Folienpolster.
- Umreifungsbänder: Nur PP (Polypropylen) oder PET (Polyethylenterephthalat) – keine Metallbänder!
6. Maße & Gewichte für Packstücke
- Maximalgewicht für manuell bewegte Packstücke: 25 kg
- Ladeeinheiten/Paletten: Maximal 1000 kg
- Ladehilfsmittel müssen mit Flurförderzeugen abgeladen werden können.
7. Anforderungen an Ladehilfsmittel
Alle Ladehilfsmittel müssen in einwandfreiem Zustand sein. Unsere Wareneingangsmitarbeiter beurteilen dies direkt bei der Anlieferung.
Zulässige Ladehilfsmittel:
- Europaletten (1200x800x144 mm)
- Einwegpaletten (1200x800x144/800x600x144 mm)
- Euro-Gitterboxen (1200x800x970 mm)
- Holzkisten & Kartonkisten auf Paletten
Hinweis: Die Maße (1200×800 mm) dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden.
8. Versandverpackung & Kennzeichnung
Um einen effizienten Materialfluss zu gewährleisten, sind folgende Punkte zwingend einzuhalten:
✔ Beschädigungsfreie Anlieferung
✔ Optimale Ladeeinheiten
✔ Sicherung für den Transport
✔ Kennzeichnung nicht stapelfähiger Ware
✔ Recyclingfähige Materialien verwenden
9. Kennzeichnung von Paket- & Speditionssendungen
Alle Lieferungen müssen bereits von außen klar erkennen lassen:
- Wer ist der Empfänger?
- Wer ist der Absender?
- Besteht die Sendung aus mehreren Packstücken? Dann muss dies ersichtlich sein!
Fragen?
Für Rückfragen oder Abstimmungen zu Abweichungen von diesen Vorschriften steht unser Team jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine weiterhin reibungslose Zusammenarbeit! 🚀